Wir freuen uns auf Dich und suchen eine*n
Hauswart*in für unser DAV-Vereinsheim
Die Hauptaufgaben sind
- Hausmeistertätigkeiten,
- Organisation der Getränke und Veranstaltungen im Vereinsheim
- und zusätzliche Tätigkeiten.
Die Anstellung erfolgt als geringfügige Beschäftigung.
Bei Interresse und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an R.Wilke
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Aufgrund der aktuellen Corona-Situation haben sich die Jungend- und die Familiengruppe dazu entschieden, das diesjährige Sektionswochenende abzusagen. Wir hoffen, dass wir es im nächsten Jahr unter besseren Bedingungen nachholen können. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben und wir freuen uns auf ein tolles Sektionswochenende zu einem anderen Zeitpunkt!
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Liebe Sektionsmitglieder,
nachstehend fassen wir euch einige Informationen des DAV Hauptverbandes zum Berg- und Outdoorsport zusammen. Unter Berücksichtigung dieser Regelungen können wir auch in Zeiten von Corona unseren Lieblingsbeschäftigungen nachgehen.
Aktuelle Informationen findet ihr immer auf der Website des DAV Hauptverbandes (https://www.alpenverein.de/Bergsport/aktiv-sein/Bergsport-in-Coronazeiten/).
Unsere Sektion mit ihren mehr als 5000 Mitgliedern kann einen großen Einfluss auf das Infektionsgeschehen nehmen. Durch unser Verhalten können wir dazu beitragen, dass wir schon bald wieder wie gewohnt unserem Vereinsleben nachgehen können. Darauf freuen wir uns sehr!
Grundregeln (https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/empfehlungen-des-dav-zum-bergsport-in-zeiten-des-coronavirus_aid_34920.html)
Risikobereitschaft zurücknehmen
Bei Unternehmungen in den Bergen, Mittelgebirgen und anderen Natursportgegenden deutlich unterhalb der persönlichen Leistungsgrenze bleiben. Bedenke die Corona-bedingten Risiken und Erschwernisse bei Rettungseinsätzen sowie die zusätzliche Belastung der Krankenhäuser. Mehr denn je gilt: Nur gesund Bergsport treiben!
Bergsport nur in erlaubten Kleingruppen
Bergsport nur in der von den Behörden zugelassenen Personenanzahl und -zusammensetzung durchführen.
Baden-Württemberg: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum 5. Juni 2020 nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. (CoronaVO vom 9. Mai 2020 in der ab 18. Mai 2020 gültigen Fassung; https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/)
Bayern: Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen oder privaten Raum ist zulässig, wenn er höchstens den Kreis folgender Personen umfasst: Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes. (Verordnung zur Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2020; https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-269/)
Begrüßungen, Besprechungen etc. im Freien nur mit Einhaltung der Mindestabstände. Stark frequentierte Gegenden und Touren meiden. Keine Grenzübertritte!
Abstand halten, mindestens 2 m
Einen Mund-Nasen-Schutz verwenden, wenn in Ausnahmefällen der Mindestabstand von 2 m unterschritten werden muss. Bestimmte Bergsportaktivitäten (z. B. Mountainbike) können auch größere Abstände erfordern. Keine lange Rast am Gipfel, wenn noch andere raufwollen.
Gewohnte Kontakt-Rituale unterlassen
z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi, Trinkflasche anderen anbieten etc.
Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen
Neben der allgemeinen Notfallausrüstung gehören Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel für die nächste Zeit in den Rucksack.
Mund-Nasen-Schutz bei erlaubten Fahrgemeinschaften
Fahrgemeinschaften nur in der von den Behörden zugelassenen Personenanzahl und Personenzusammensetzung durchführen. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bevorzugen - wenn gering frequentiert. Einen Mund-Nasen-Schutz verwenden, wenn in Ausnahmefällen der Mindestabstand von 2 m unterschritten werden muss.
Im Notfall wie immer
Als Ersthelfer nach den allgemein üblichen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.
Sportartspezifische Empfehlungen:
A) Wandern/Bergwandern/Bergsteigen/Skitourengehen/Schneeschuhwandern
Umsetzen der Grundregeln (siehe oben).
B) Sportklettern (Klettergärten) & Bouldern Outdoor (https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/bergsport-in-coronazeiten/tipps-zur-risikoreduktion-in-der-praxis_aid_34956.html)
Umsetzen der Grundregeln.
Gut abgesicherte Routen bevorzugen.
Klettergärten mit absturzgefährlichem Wandfuß oder erhöhter Steinschlaggefahr meiden.
Regelmäßiges Desinfizieren der Hände.
Das Seil beim Clippen nicht in den Mund nehmen.
Die eigene Ausrüstung verwenden: Expressschlingen, Sicherungsgerät, Seil. Nichtbenutztes Material im Rucksack abseits vom Wandfuß aufräumen.
Partnercheck auf Distanz: Die Partner fordern sich gegenseitig zur Überprüfung von Knoten, Karabiner, Sicherungsgerät und Gurt auf und beobachten sich dabei gegenseitig.
Beim Bouldern Highballs und Boulder mit gefährlicher Landezone meiden.
Spotten nur von Personen aus demselben Haushalt - oder mit Mund-Nasen-Schutz und anschließender Desinfektion der Hände.
C) Klettersteiggehen
Umsetzen der Grundregeln.
Verzicht, wenn bereits mehrere am Klettersteig unterwegs und Staus absehbar sind.
Rücksichtnahme und Abwarten am Einstieg - Abstand halten.
Aufstiegstempo so wählen, dass man nicht auf andere Personen aufläuft.
Überholen nur, wo die Abstandsregel eingehalten werden kann und kein Sicherungsbedarf besteht (Absätze, Bänder).
Ausstieg nach Beendigung des Klettersteigs rasch verlassen.
Klettersteige nicht in der Gegenrichtung begehen.
Klettersteig-Handschuhe verwenden.
D) Mehrseillängen-Plaisirklettern/Alpinklettern/Hochtourengehen
Umsetzen der Grundregeln.
Immer nur zwei Personen am Standplatz.
Partnercheck auf Distanz: Die Partner fordern sich gegenseitig zur Überprüfung von Knoten, Karabiner, Sicherungsgerät und Gurt auf und beobachten sich dabei gegenseitig.
Hände desinfizieren vor und nach einer Klettertour.
E) Mountainbiken
Umsetzen der Grundregeln.
Höhere Geschwindigkeiten erfordern größere Abstände beim Hintereinanderfahren: 5 m bergauf, 20 m bergab und in der Ebene.
Wenn überholen, dann rasch, risikoarm und möglichst nur, wenn der seitliche Mindestabstand von 2 m eingehalten werden kann.
Öffnungstermine der Alpenvereinshütten
(https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/bergsport-in-coronazeiten/oeffnungstermine-der-alpenvereinshuetten_aid_33489.html)
Vor einer geplanten Tour solltet ihr euch telefonisch oder auf der Website der Hütte nach deren Öffnung und den geltenden Regelungen erkundigen.
Bayern (https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/bergsport-in-coronazeiten/huetten-in-bayern-infos-fuer-besucher_aid_34949.html)
ab Montag, den 18. Mai öffnen die Außenbereiche der Hütten
ab Montag, den 25. Mai dürfen Gäste auch den Innenbereich nutzen
ab Samstag, den 30. Mai sind Übernachtungen wieder erlaubt
Österreich (https://www.alpenverein.de/bergsport/aktiv-sein/bergsport-in-coronazeiten/huettenoeffnung-in-oesterreich_aid_34952.html)
ab Freitag, den 15. Mai öffnen die Hütten wieder für den Tagesbetrieb (innen und außen)
ab Freitag, den 29. Mai sind auch Übernachtungen wieder möglich
Ein Grenzübertritt nach Österreich ist derzeit nur berechtigten Personen erlaubt. Dies gilt auch für die "grüne Grenze" in den Bergen. Der unberechtigte Grenzübertritt kann hohe Bußgeldforderungen der Behörden nach sich ziehen.
Gruppentreffen, Veranstaltungen, Kurse und Touren
Grundsätzlich sind Gruppentreffen, Veranstaltungen, Kurse und Touren aus unserem Sektionsprogramm aktuell noch nicht möglich.
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Trotz der eher traurigen Schneelage zu Zeit, waren sechs Lernwillige unter der Obhut von Skilehrer Christian Ritter am ersten Februar-Wochenende motivert auf dem Weg ins Allgäu zum Skitechniktraining. Da die anvisierten Hänge am Hochgrat doch recht braun und grün aussahen, wurde das Training am Samstag zunächst in Balderschwang auf der Piste durchgeführt.
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Service Beitragsanzahl: 20
Aktuelles Beitragsanzahl: 100
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