Alpinzentrum: Fortschritt
2006
Juli |
Der Flächennutzungsplan wird rechtswirksam. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche für den Standort des zukünftigen Alpinzentrums als geplante Sonderbaufläche “Sportpark” dar. |
2012
Dezember |
Der Bebauungsplan Nr. 179 „Altes Messegelände – Sportpark“ wird rechtskräftig. |
2017
April |
Wir laden regelmäßig unsere Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein. |
Später im Jahr |
Danach informieren wir die Stadt Friedrichshafen über unsere Absicht ein neues Alpinzentrum zu bauen. Die Stadt Friedrichshafen begrüßt unseren Plan und befürwortet das Vorhaben im Grundsatz. |
2018
März |
Wir stimmen unser Vorhaben mit den Trägern öffentlicher Belange ab, darunter die Behörden Stadtbauamt und das Bauordnungsamt. |
April |
Wir laden regelmäßig unsere Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein. |
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Wir beauftragen einen qualifizierten Gutachter mit der Erstellung eines Bodengutachtens. |
Mai |
Wir beginnen mit der Erstellung eines Lastenheftes. |
Juli |
Wir schließen die Erstellung des Lastenheftes ab. |
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Wir wählen einen geeigneten Architekten aus und beauftragenden ihn damit, einen ersten Entwurf für das Bauvorhaben zu erstellen und die Kosten für dessen Realisierung zu ermitteln. |
Später im Jahr |
Wir stimmen unser Vorhaben mit dem Bundesverband des Deutschen Alpenvereins ab. |
2019
Januar |
Der von uns beauftragte Architekt legt einen ersten Entwurf vor. |
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Der Architekt schließt die erste Kostenschätzung ab und legt uns das Ergebnis der Berechnungen vor. |
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Wir stellen mit Blick auf die Kostenschätzung des Architekten eine Finanzierungslücke in Höhe von 1,7 Mio. EUR fest. |
April |
Wir laden regelmäßig unsere Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein. |
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Auf der Mitgliederversammlung stellen wir unseren Mitgliedern den Stand der Planung zum Alpinzentrum vor. Nächster Schritt sei die Erstellung der Detailplanung. Hierfür fielen Kosten in Höhe von 201 K€ an. Wir bitten unsere Mitglieder um die Freigabe der anfälligen Kosten. Unsere Mitglieder stimmen der Freigabe der Mittel zur Erstellung der Detailplanung in ganzer Höhe zu. |
Mai |
Der von uns beauftragte Gutachter legt uns das Bodengutachten vor. Wir schreiben unsere Pläne unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Bodengutachtens fort. Die Kellertiefe des Gebäudes wird verringert und seine Höhe werden angepasst. Neue Gebäudehöhe: 14 m über Grund. Neue max. Tiefe max. 3 m unter Grund. |
Juli |
Wir stellen dem Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen im Kultur- und Sozialausschuss den Stand der Planung zum Alpinzentrum vor. |
September |
Wir beginnen mit der Erstellung eines Konzeptes zur Finanzierung des Vorhabens. |
Später im Jahr |
Wir erarbeiten die uns zur Verfügung stehenden Optionen zur Finanzierung und schreiben unser Konzept zur Finanzierung des Vorhabens unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten fort. |
2020
März |
Wir stellen der Stadt Friedrichshafen im Technischen Rathaus den Stand der Planung vor. |
2021
September |
Wir stellen das Konzept zur Finanzierung unseres geplanten Vorhabens fertig. |
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Wir schließen die Arbeiten zur Erstellung eines Konzeptes für den Betrieb ab. |
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Wir laden unsere Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung. Hier stellen wir das Ergebnis der Planung einschließlich dem Gebäudeentwurf, den zu erwartenden Kosten, dem Konzept für die Finanzierung und dem Konzept für den Betrieb vor. Die Mitglieder nehmen den Plan zur Kenntnis. Wir bitten unsere Mitglieder darum, das benötigte Budget in Höhe der geplanten Kosten zu genehmigen. Die Mitglieder stimmen der Freigabe des Budgets in gesamter Höhe zu. |
Oktober |
Wir wählen für die Realisierung des Bauvorhabens einen Generalunternehmer aus und fordern ihn zur Abgabe eines Angebots zum Festpreis auf. |
November |
Wir beantragen bei der Stadt Friedrichshafen unser Vorhaben zum Bau des Alpinzentrums zu fördern. |
2022
Januar |
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen beschließt uns einen Zuschuss für die Baukosten in Höhe von 1.040.000€ zu gewähren. Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen beschließt uns einen Zuschuss für Sportgeräte in Höhe von 204.943€. Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen beschließt uns ein zinsloses Darlehen für die Vorfinanzierung eines Zuschusses durch den Württembergischen Landessportbund (WLSB) in Höhe von max. 380.000€ zu gewähren. |
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Die Stadtverwaltung stimmt einer Änderung der Gebäudehöhe um 3,5 m auf max. Höhe von 14 m über Grund zu. Die Stadt fasst den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für die 1. Änderung zum Bebauungsplan 179. Sie beschließt die Öffentlichkeit durch Offenlegung und Bekanntgabe zu beteiligen. |
Februar |
Der Architekt passt den Entwurf den im Bebauungsplan neu getroffenen Festsetzungen zum Artenschutz an. Der Gebäudeentwurf sieht nun weitere Maßnahmen zum Artenschutz vor, darunter Vogelschlag vermeidende Glasflächen, Fledermauskästen und Nisthilfen für Vögel und eine insektenfreundliche Beleuchtung. |
Mai |
Anwohner bringen Einwände gegen die zu erwartenden Schallimmissionen und gegen das geplante Bistro vor. Anwohner bringen Einwände gegen wegen der zu erwartenden Verschattung vor. |
Juni |
Die Stellungnahmen der Nachbarschaft fließen nach Abwägung und soweit berücksichtigt in den Entwurf zum Bebauungsplan ein. |
Juni |
Wir stellen bei der Stadt Friedrichshafen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. |
Später im Jahr |
Der von uns ausgewählte Generalunternehmer zieht sein Angebot auf Grund der im Baugewerbe eingetretenen Kostensteigerungen zurück. |
Juni |
Der Generalunternehmer hat aufgrund der angespannten Lage im Baugewerbe sein Festpreisangebot zurückgezogen. Es ist dem Generalunternehmer nicht länger möglich für das geplante Vorhaben einen Festpreis zu nennen. Wir teilen der der Stadt Friedrichshafen unsere Absicht mit, Projekt zur Realisierung des Alpinzentrums bis auf Weiteres zurückzustellen. Wir informieren die Stadt Friedrichshafen über unsere Absicht, im September erneut zu prüfen, ob sich die Lage am Markt ausreichend stabilisiert hat und das Projekt daraufhin fortgesetzt werden kann. |
Später im Jahr |
Der Generalunternehmer legt uns ein aktualisiertes Angebot zum Festpreis vor, welches die im Baugewerbe eingetretenen Kostensteigerungen einschließt. |
Oktober |
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen fasst den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 179/1 “Altes Messegelände - Sportpark” 1. Änderung. |
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Wir beauftragen einen qualifizierten Gutachter mit der Erstellung eines Lärmgutachtens. Das Lärmgutachten soll im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren die Einhaltung der festgesetzten Grenzwerte zum Lärmschutz nachweisen. |
November |
Der Gutachter legt uns das Lärmgutachten vor. Wir nehmen das Gutachten zur Kenntnis und stellen fest: Für das Baugenehmigungsverfahren weist das Lärmgutachten die Einhaltung der festgesetzten Grenzwerte zum Lärmschutz nach. |
Dezember |
Wir laden erneut zur außerordentlichen Mitgliederversammlung und legen unseren Mitgliedern eine Fortschreibung der geplanten Finanzierung, verbunden mit der Bitte um Genehmigung vor. Die Fortschreibung umfasst die im Baugewerbe eingetretenen Kostensteigerungen. Die Mitglieder stimmen dem fortgeschriebenen Plan zur Finanzierung des Bauvorhabens zu. |
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Wir informieren die Stadt Friedrichshafen darüber, dass die eingetretenen Kostensteigerungen für die Leistungen des Generalunternehmers bei 13% liegen. Die Kostensteigerungen für durch den Verein erbrachte Leistungen lägen betragen etwa 10%. Unter Berücksichtigung der eingetretenen Kostensteigerungen im Baugewerbe stellen wir bei der Stadt Friedrichshafen erneut Antrag auf Förderung unseres Vorhabens zum Bau des Alpinzentrums. |
2023
Januar |
Die Stadt Friedrichshafen erteilt uns die Genehmigung zum Bau des geplanten Alpinzentrums. |
Februar |
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen beschließt uns einen Zuschuss zu Baukosten und zur Beschaffung von Sport- und Pflegegeräten zu gewähren, um uns dabei zu unterstützen, die im Baugewerbe eingetretenen Kostensteigerungen aufzufangen. |
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Wir schließen die Vertragsverhandlungen mit dem Generalunternehmer ab. |
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Nachbarn erheben Widerspruch gegen die von der Stadt Friedrichshafen erteilte Genehmigung zum Bau des Alpinzentrums. Die Stadtverwaltung leitet den Widerspruch an die zuständige Stelle beim Regierungspräsidium Tübingen weiter. |
Mai |
Das Regierungspräsidium weist den Widerspruch gegen den Antrag auf Baugenehmigung zurück. |
Juni |
Anwohner erheben Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen und beantragen die Aufhebung des Bescheids der Stadt Friedrichshafen über die erteilte Baugenehmigung und des Bescheids des Regierungspräsidium Tübingen über die Zurückweisung des Widerspruchs zur Änderung des Bebauungsplan 179/1. |
Juli |
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen lädt uns in der Verwaltungsrechtssache der Klage wegen o.g. baurechtlicher Entscheidung der Stadt Friedrichshafen bei. Wir sind nicht beklagt aber dennoch von der Klage betroffen, da die klagende Partei die Aufhebung der Baugenehmigung beantragt. |
2024
Oktober |
Die Klage wegen der baurechtlichen Entscheidung der Stadt Friedrichshafen wird im technischen Rathaus der Stadt mündlich verhandelt. Der Tenor des Gerichts: Die Klage ist abzuweisen. |
November |
Wir erhalten das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen. Mit dem Urteil wird die Klage, die Baugenehmigung aufzuheben, abgewiesen. Gegen diese Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden. Kurz darauf erhalten wir die Information, dass der Kläger bei der zuständigen Stelle Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat. |
Hinweis: Einträge in kursiver Schrift nur zur Einordnung und ohne Quellennachweis.
Zuletzt aktualisiert: 2024-11-26