Abteilungsordnung für den Klettersport

Nachstehend findest du die Ordnung für unsere Klettersportabteilung. Bitte beachte, dass es sich um eine Abschrift handelt, um die Lesbarkeit zu verbessern. Auf deine Anfrage hin kannst du in unserer Geschäftsstelle gerne ein verbindliches Exemplar erhalten.

1. Name und Sitz

Der Name der Abteilung lautet "Abteilung Klettersport" mit Sitz in Friedrichshafen. 

2. Abteilungszweck 

Die Abteilung fördert im Allgemeinen das Sportklettern, insbesondere an künstlichen Kletteranlagen. Die Übungsgebiete der Abteilung liegen im Breiten- und Leistungssport und im laufenden Betrieb des Kletterzentrums des DAV Friedrichshafen. Die Abteilung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Abteilung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Abteilung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglied keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Abteilung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

3. Verwirklichung des Abteilungszwecks 

Der Abteilungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Klettertraining für Kinder und Jugendliche im Breitensport und schafft die Grundlage für das Training im Leistungssport. Dazu zählen auch die Organisation und Durchführung von Kletterwettkämpfen. Die Abteilung bewerkstelligt den allgemeinen Kletterbetrieb zu den festgelegten Öffnungszeiten und führt Sicherungs- und Sportkletterkurse durch. Die Abteilungsleitung ist verantwortlich für die Sicherheit bei der Durchführung von Trainingseinheiten und im Zusammenhang mit dem Kletterbetrieb wie: Wartung, Einhaltung von Vorschriften, Benutzungsordnung, Verkehrssicherungspflicht am und im Gebäude sowie auf dem Grundstück. 

4. Verbandsmitgliedschaft 

Die Abteilung ist Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB). Die Abteilung und ihre Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und der Mitgliedsverbände des WLSB. 

5. Mitgliedschaft 

5.1 Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung 

Die Mitglieder der Abteilung Klettersport haben das Recht vom Kletterzentrum zu den hierfür jeweils geltenden Bedingungen Gebrauch zu machen. Die Haftung der Abteilung bzw. der von ihr oder der Sektion beauftragten Personen ist entsprechend der Regelungen für die Sektion in § 6 Absatz 4 und § 5 der Satzung des DAV Friedrichshafen begrenzt. 

5.2 Mitgliederpflichten 

Mit der Aufnahme in die Abteilung erkennt das Mitglied die Abteilungsordnung an. Im Übrigen gilt für die Pflichten der Mitglieder § 7 der Satzung des DAV Friedrichshafen entsprechend. 

5.3 Aufnahme 

Für die Aufnahme gilt § 9 der Satzung des DAV Friedrichshafen entsprechend. 

6. Beendigung der Mitgliedschaft 

Für die Beendigung der Mitgliedschaft gilt § 10, 11 und 12 der Satzung des DAV Friedrichshafen entsprechend. Zusätzlich endet die Mitgliedschaft in der Abteilung Klettersport durch Beendigung der Mitgliedschaft im DAV Friedrichshafen. 

7. Gruppen 

Die Mitglieder der Abteilung können sich mit der Zustimmung des Vorstands des DAV Friedrichshafen zu Gruppen innerhalb der Abteilung zusammenschließen. 

8. Abteilungsleitung 

Die Abteilung leitet das dafür von der Mitgliederversammlung des DAV Friegrichshafen bestellte Vorstandsmitglied. Die Vertretung wird vom Vorstand des DAV Friedrichshafen geregelt. 

9. Geltung der Satzung des DAV Friedrichshafen 

Die Regelungen für die Abteilung dürfen den Bestimmungen der Satzung des DAV Friedrichshafen e.V. nicht zuwiderlaufen. Regelungslücken sind im Sinne dieser Satzung zu schließen. 

10. Inkrafttreten 

Diese Abteilungsordnung wurde vom Vorstand des DAV Friedrichshafen beschlossen. Sie tritt am 1.7.2008 in Kraft. 
 
Gez. 
Gerald Kratzert    Peter Schäfer 
1. Vorsitzender    Leiter Abteilung Klettersport