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Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag des Klägers auf Zulassung zur Berufung ab

22.05.2025

Unser Rechtsbeistand hat uns am 06/03/2025 darüber informiert, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Antrag des Klägers auf Zulassung zur Berufung mit Beschluss vom 27.02.2025 abgelehnt hat (AZ VGH 8 S 1865/24). Dieser Beschluss ist unanfechtbar.  



Der Kläger begehrte mit seinem Antrag auf Zulassung zur Berufung die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 21. Oktober 2024 (AZ: VG 5 K 1480/23) über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung zum Bau des geplanten Alpinzentrums. Der Deutsche Alpenverein Friedrichshafen e.V. ist in dieser Sache beigeladen.

Wir begrüßen die Entscheidung des VGH. Dieser Beschluss verschafft uns die benötigte Rechtssicherheit, um nun mit unseren Arbeiten zum Bau des Alpinzentrums weiter voranschreiten zu können.  

Wir nehmen diesen Beschluss zum Anlass, in Zukunft die relevanten Akteure besser über unser Vorhaben aufzuklären. Wir sind zuversichtlich, damit Missverständnissen vorbeugen und bestehende Unsicherheiten beseitigen zu können.  

Thomas Huber 
(1. Vorsitzender)